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Häufige Fragen

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Wieviel kostet eine Betreuungsperson pro Monat?

Das Basismodell berechnet sich ab CHF 7190.– (inkl. MwSt., ohne Sonntags- und Bereitschaftszulagen), Stand 1.1.2026. Dies entspricht 42 Betreuungsstunden pro Woche bzw. 182 Stunden pro Monat als geregelte Arbeitszeit, die eine Betreuungsperson leistet, inkl. die Organisation und Begleitung durch BK Betreuung Zuhause. In den Kosten enthalten sind Lohnbeiträge (AHV/ALV, BVG, Unfall- und Krankentaggeld), Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.

Zusätzlich leistet die Kundin/der Kunde einen Naturallohn in Form von Gratisverpflegung und Unterkunft sowie den freien Zugang zum Internet. 

Sind die Betreuungskosten planbar?

Ja. Der monatliche Leistungsumfang wird gemeinsam mit den Betroffenen und ihren verantwortlichen Angehörigen bzw. ihrem Beistand/KESB festgelegt und vertraglich vereinbart.

Wie unterscheiden sich die Betreuungskosten im Vergleich zu einer Pflegeeinrichtung?

Die Kosten in einer Einrichtung sind gemäss offiziellen Quellen aus dem 2024 vergleichbar mit dem Angebot von BK Betreuung Zuhause. Ein entscheidender Vorteil für die betreuten Personen: Sie bleiben im vertrauten Zuhause, geniessen eine persönliche Betreuung und dadurch mehr Selbstbestimmung.

Was ist in den monatlichen Betreuungskosten enthalten und was nicht?

In den Betreuungskosten enthalten sind die Betreuung und die Haushalthilfeleistungen durch die Betreuungsperson. Ebenfalls enthalten ist die Begleitung durch die Einsatzleitung von BK Betreuung Zuhause, die sicherstellt, dass die Betreuung einwandfrei läuft. Sie kümmert sich um sämtliche administrative Belange, die die Betreuungsperson betreffen und führt die Kundenadministration.

In den Kosten nicht enthalten sind Unterkunft, Verpflegung und Internetanschluss, die in Form eines Naturallohns durch die Kundin/den Kunden geleistet werden müssen.

Sind die Betreuungspersonen versichert?

Ja. Jede unserer Betreuungspersonen ist bei den Sozialversicherungen angemeldet und leistet ihre monatlichen Beiträge. Sie verfügt über eine Kranken- und Unfalltaggeldversicherung und eine Krankenversicherung.

Können die Betreuungskosten bei den Steuern abgezogen werden?

Ja. In der Schweiz können Betreuungskosten für Pflege und Betreuung zu Hause steuerlich geltend gemacht werden. Je nach Gemeinde gibt es Unterschiede in der Handhabung. Am besten, Sie klären dies direkt mit dem Steueramt in Ihrer Gemeinde.

Wenn Sie es wünschen, stellen wir Ihnen per Jahresende eine Bestätigung über die geleisteten Betreuungskosten zu. In der Regel können Sie auch die einzelnen Monatsrechnungen als Belege einreichen.

Wieviel bezahlt die Krankenkasse an die Betreuungskosten?

Die Grundversicherung der Krankenkassen beteiligt sich an Pflegekosten. Die Höhe der Kostenbeteiligung ist abhängig von Pflegebedarf. Müssen Betreuungspersonen Grundpflegeleistungen übernehmen, können diese der Krankenkasse verrechnet werden. Der von der Krankenkasse vergütete Betrag wird bei der Betreuungspauschale in Abzug gebracht.

Die Zusatzversicherungen der Krankenkassen beteiligen sich oft mit kleineren Beträgen für hauswirtschaftliche Leistungen. Falls die betreute Person eine Zusatzversicherung (VVG) hat, können Haushaltshilfeleistungen geltend gemacht werden. Dafür benötigen Sie eine Verordnung (Arztbericht und Arztzeugnis) des Hausarztes/der Hausärztin, unsere Vertragsvereinbarung, unser Aufgabenblatt und unsere Monatsrechnungen, auf welchen wir die Anzahl Stunden für die Haushaltshilfe ausweisen. – Es lohnt sich, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.

Sollte eine Spital- oder Pflegeversicherung vorhanden sein, kann es sein, dass die Krankenkasse auch einen Kostenanteil der Betreuungsleistungen übernimmt. – Fragen Sie bei der Krankenkasse nach.

Welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen stehen zu betreuenden Personen zu?

Wenn die betreffende Person aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen ist, sie in der Schweiz versichert ist und hier ihren Wohnsitz hat, dann hat sie Anrecht auf Hilflosenentschädigung. Diese erfolgt unabhängig von ihrem Vermögen. Die Hilflosenentschädigung kann bei der Ausgleichskasse beantragt werden.

Wie setzen sich die Kosten der Betreuungspauschale zusammen?

Diagramm Zusammensetzung Betreuungkosten

Die häufigste gestellte Frage im Rahmen unserer Beratungsgespräche lautet: Warum kostet die Betreuung zu Hause so viel?

Das Kostendiagramm gibt Ihnen einen Überblick. Der grösste Anteil bilden die Lohnkosten, geregelt durch den GAV. Die Lohnbeiträge und die Aufwände für Administration seitens BK Betreuung Zuhause als Arbeitgeberin halten sich die Waage. Die Mehrwertsteuer ist leider gegeben und die kleinsten Anteile haben die Spesen.

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