

Betreuungskosten für Angehörige
Fürsorge und Betreuung für ältere Menschen, die jeden Franken wert ist. Ab CHF 6’467.-
Die Frage nach den Betreuungskosten ist für viele Angehörige entscheidend, wenn es darum geht, eine zuverlässige und legale Live-in-Betreuung für Eltern, Tanten, Onkel, Nachbarn, Freunde oder Grosseltern zu organisieren. Unsere Betreuungspersonen arbeiten zu fairen und legalen Bedingungen, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen, was für Sie als Kundin oder Kunde höchste Sicherheit bedeutet. Wir sind Arbeitgeber und Sie stehen in keinem direkten Arbeitsverhältnis mit den Betreuungspersonen.
Wir kümmern uns um sämtliche administrative Belange, Versicherungen, Bewilligungen, etc. und zahlen die Löhne aus. Als Kundin oder Kunde erhalten Sie von uns lediglich die Monatsrechnung für die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung. Alle Kosten sind klar ausgewiesen und beinhalten sämtliche rechtlichen und administrativen Leistungen. So bleibt Betreuung zuhause transparent, rechtskonform und planbar – für Senioren, Pflegebedürftige und ihre Familien.
Betreuungskosten im Überblick
Was kostet gute Betreuung wirklich?
Viele Familien fragen sich: „Welche Kosten entstehen, wenn ich meine Eltern, Freunde oder Grosseltern zu Hause betreuen lassen möchte?“ Es ist uns wichtig, Ihnen diese Frage klar und transparent zu beantworten, denn uns ist Zugehörigkeit, Menschlichkeit und faire Bedingungen sehr wichtig in diesem Prozess.
Monatliche Betreuungspauschale CHF 6467.–, zuzüglich MwSt.
Dies entspricht 42 Betreuungsstunden pro Woche bzw. 182 Stunden pro Monat, die eine Betreuungsperson leistet. Inklusive sind dabei AHV/ALV, BVG, Unfall- und Krankentaggeldversicherung, Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Administration. Zusätzlich zur Betreuungspauschale kommen Sie für die Kosten von Kost und Logis, also Verpflegung, Unterkunft und Zugang zum Internet für die Betreuungsperson auf. Darüber hinaus kommen keine weiteren Kosten mehr auf Sie zu. Der Aufwand ist klar definiert und kalkulierbar.
Unsere Preise sind nachvollziehbar, rechtlich abgesichert und beinhalten alle wichtigen Leistungen – so behalten Sie jederzeit den Überblick.
BK Betreuung Zuhause GmbH geht einen Schritt weiter
Pflege und Betreuungskosten – mehr als nur ein Preis
Wir legen grossen Wert auf Seriosität und Professionalität. Die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen, Ihres Partners oder Ihrer Freunde stehen an erster Stelle. Ebenso sollen sich die Betreuungspersonen gut aufgehoben und wertgeschätzt fühlen. Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und das Arbeitsvermittlungsgesetz bilden die Grundlage unserer Arbeitsweise. Aber wir gehen noch einen Schritt weiter: Die gerechte Behandlung und das Wohl unserer Betreuungspersonen liegen uns ebenso am Herzen wie das Wohl unserer Kundschaft. Unsere Betreuungspersonen sind nicht nur Mitarbeitende, sondern wertvolle Menschen, deren Engagement und Fürsorge wir sehr schätzen. Ihre menschliche Kompetenz trägt massgeblich dazu bei, dass unsere Kunden und Kundinnen die bestmögliche Betreuung erhalten.
Durch unsere sorgfältige Auswahl der Betreuungspersonen stellen wir sicher, dass sie bestens auf die individuellen Bedürfnisse der betreuten Personen vorbereitet sind, sodass eine liebevolle Fürsorge gewährleistet ist. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich sowohl unsere Kunden und Kundinnen als auch unsere Betreuungspersonen wohl und wertgeschätzt fühlen.
Live-in Betreuung in der Schweiz
Keine versteckten Risiken bei Ihrer Betreuung zuhause
Der Begriff 24-Stunden-Betreuung hat sich im Rahmen der Live-In Betreuung in der Schweiz weitgehend durchgesetzt. Allerdings erweckt der Begriff immer wieder einen falschen Eindruck, Betreuungspersonen seien rund um die Uhr im Einsatz. Niemand kann ohne Pausen arbeiten und zudem gute Arbeitsqualität liefern. Auch bei der Betreuung zu Hause gelten arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Das Angebot von BK Betreuung Zuhause GmbH ist dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Personalverleih unterstellt. Dadurch bieten wir Arbeitnehmenden eine valide Rechtsgrundlage. Nebst den rechtlichen Rahmenbedingungen, deren Einhaltung für uns eine Selbstverständlichkeit ist, stehen bei uns vor allem die Menschen im Vordergrund. Die von uns betreuten Angehörigen fühlen sich sicher, respektiert und gut betreut. Unsere Betreuungspersonen sind verlässlich und empathisch. Als Angehörige oder auftraggebende Person bleiben Sie weiterhin unsere Ansprechperson und aktiv in den Prozess eingebunden, zugleich dürfen Sie darauf vertrauen, spürbar entlastet zu werden.
Zertifizierungen und gesetzliche Bewilligungen
SQS Zertifizierung
BK Betreuung Zuhause ist ein zertifiziertes Mitglied von swissstaffing und steht für höchste Qualitätsstandards im Personalverleih.
Gesetzliche Bewilligungen
BK Betreuung Zuhause verfügt über die Bewilligung zum Personalverleih vom Amt für Wirtschaft des Kanton Zürichs und die Bewilligung zum grenzüberschreitenden Personalverleih vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco). Diese können beim (www.avg-seco.admin.ch) eingesehen werden.
FAQ Betreuungskosten
Was kostet eine Betreuungsperson pro Monat?
Die Betreuungskosten belaufen sich auf CHF 6’467.– pro Monat (zzgl. MwSt.) Darin enthalten sind 42h Betreuungsleistungen pro Woche, die Begleitung durch BK Betreuung Zuhause sowie alle weiteren Kosten für Sozialabgaben, Versicherungen, Bewilligungen und Administration.
Zusätzlich tragen Sie die Kosten für Kost und Logis, welche Sie der Betreuungsperson in natura zur Verfügung stellen.
Sind die Betreuungskosten für Angehörige planbar?
Ja. Wir arbeiten mit einer fixen Monatspauschale. Das gibt Angehörigen Sicherheit bei der Finanzplanung und entlastet sie im Alltag.
Was ist in der Monatspauschale im Preis von BK Betreuung Zuhause enthalten und was nicht?
Im Preis sind die Betreuung durch unsere Mitarbeitenden und die Begleitung durch BK Betreuung Zuhause enthalten. Das umfasst alle Löhne, Versicherungen, Abgaben und die gesamte Administration. Nicht enthalten sind Unterkunft, Verpflegung und Internet – diese gelten als Naturallohn.
Verfügen die Personen über eine Arbeitsbewilligung?
Ja. Wir kümmern uns um das Einholen aller notwendigen Bewilligungen.
Ausserdem sind unsere Betreuungspersonen bei den Sozialversicherungen angemeldet, besitzen eine Kranken- und Unfalltaggeldversicherung und wir unterstützen sie beim Abschluss einer Krankenversicherung. Dadurch sind alle Pflege- und Betreuungskosten rechtlich einwandfrei abgedeckt.
Kann ich die Betreuungskosten bei den Steuern abziehen?
In der Schweiz können Sie die Betreuungskosten für Pflege und Betreuung zu Hause steuerlich geltend machen. Die Handhabung ist aber sehr unterschiedlich. Klären Sie dies am besten direkt bei der Steuerbehörde Ihrer Gemeinde.
Gerne stellen wir Ihnen Ende Jahr eine Bestätigung über die geleisteten Betreuungskosten aus.
Was zahlt die Krankenkasse an diesen Kosten?
Betreuungsleistungen werden von der Grundversicherung der Krankenkasse nicht vergütet. Jedoch können Sie, falls Sie eine Zusatzversicherung (VVG) haben, je nach Produktkategorie Ihrer Krankenkasse, Abzüge für Haushaltshilfeleistungen geltend machen. Dazu ist in der Regel eine Verordnung Ihres Hausarztes erforderlich. Es lohnt sich, direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.
Welche weitere Unterstützungsleistungen stehen mir zu?
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, haben Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Diese ist unabhängig von Ihrem Vermögen und beträgt im 2025, je nach Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel oder schwer), monatlich 252.- / 630.- oder 1008.- Franken. Sie haben Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung, wenn Sie in der Schweiz wohnhaft und AHI/IV versichert sind. Den Antrag könne Sie bei der kantonalen Ausgleichskasse einreichen.
Wie setzen sich die Kosten der Betreuungspauschale zusammen?
Eine der häufigsten Fragen, die wir während unseren Beratungsgesprächen gestellt bekommen, ist: «Wie setzen sich die Betreuungskosten zusammen?». Gerne zeigen wir transparent auf, wie sich die Kosten zusammensetzen.
Wie Sie dem Diagramm entnehmen können, entfällt der grösste Teil der Kosten auf den Lohn. Dieser ist zum einen klar durch den GAV geregelt, zum anderen widerspiegelt er auch den Wert und die anspruchsvolle Leistung unserer Mitarbeitenden – sie haben sich diesen Lohn redlich verdient.
Gesetzlich festgelegt sind zudem die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer, die 10 beziehungsweise 8% der Kosten ausmachen. Weitere 10% entfallen auf Administration und Begleitung – dazu gehören nicht nur Büroarbeiten, sondern auch unsere Präsenz bei Ihnen zu Hause, unsere Verfügbarkeit, unsere Einsatzplanung und die Unterstützung in komplexen Situationen. Die restlichen Kosten entstehen durch Spesen, Versicherungen und Bürokosten.