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Betreuungskosten

Fürsorge, die jeden Franken wert ist

Die Kosten sind entscheidend bei der Wahl einer Betreuungsform. Eine individuelle Betreuung im eigenen Zuhause, dazu Wohn- und Lebenskosten – das rechnet sich nicht für alle. Dennoch raten wir Ihnen, die Kosten zu vergleichen und Vor- und Nachteile abzuwägen. Verschaffen Sie sich Klarheit und sprechen Sie mit uns. Gerne erklären wir Ihnen unsere Kostenmodelle im Detail, denn eines ist sicher: Im eigenen Zuhause lebt es sich für jeden Menschen besser und länger.

Betreuungskosten

Verschiedene Kostenmodelle – transparent und individuell

Wir definieren gemeinsam mit Ihnen den Umfang der benötigten Betreuungsleistung. Unsere verschiedenen Kostenmodelle lassen sich individuell auf die Bedürfnisse der zu betreuenden Person zuschneiden. Die vereinbarten Betreuungsleistungen und Betreuungskosten werden in einem rechtsverbindlichen Betreuungsvertrag festgehalten. Die Verrechnung der Betreuungskosten erfolgt monatlich.

Monatliche Betreuungskosten ab CHF 7190.– (inkl. MwSt., ohne Sonntags- und Bereitschaftszulagen), Stand 1.1.2026.

Die Kosten für unser Basismodell belaufen sich auf CHF 7190.– (inkl. MwSt., ohne Sonntags- und Bereitschaftszulagen). Dies entspricht 42 Betreuungsstunden pro Woche bzw. 182 Stunden pro Monat als geregelte Arbeitszeit, die eine Betreuungsperson leistet, plus die Organisation und Begleitung durch BK Betreuung Zuhause.

Sonntags- und Bereitschaftsdienste werden bei Bedarf separat definiert und dürfen gemäss gesetzlicher Vorgabe des Gesamtarbeitsvertrags beansprucht werden.

Unsere Betreuungspersonen arbeiten zu fairen und legalen Bedingungen, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des SECO unterliegen. Sie werden von BK Betreuung Zuhause angestellt und stehen in keinem direkten Arbeitsverhältnis mit Ihnen. Als Arbeitgeberin kümmern wir uns um sämtliche administrative Belange, Versicherungen, Bewilligungen, etc. und zahlen die Löhne aus.

Zusätzlich Kost und Logis
Die Betreuungsperson erhält von Ihnen zusätzlich einen Naturallohn in Form von Gratisverpflegung und Unterkunft sowie den Zugang zum Internet.

BK Betreuung Zuhause engagiert sich über die Vorgaben hinaus

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) bildet die Grundlage für unsere Arbeitsweise. Wir legen grossen Wert auf absolute Seriosität und Professionalität und engagieren uns über die gesetzlichen Vorgaben hinaus: Die gerechte Behandlung und das Wohl unserer Betreuungspersonen liegen uns ebenso am Herzen wie das Wohlbefinden und die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden.
Unsere Betreuungspersonen sind nicht nur Mitarbeitende, sondern wertvolle Menschen, deren Engagement und Fürsorge wir sehr schätzen. Ihre menschliche Kompetenz trägt massgebend dazu bei, dass unsere Kundinnen und Kunden die bestmögliche Betreuung erhalten.
Durch unsere sorgfältige Auswahl der Betreuungspersonen stellen wir sicher, dass sie bestens auf die individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Person vorbereitet sind. Unser Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich sowohl unsere Kundinnen und Kunden als auch unsere Betreuungspersonen wohlfühlen sowie Respekt und Wertschätzung erfahren.

Der Begriff 24-Stunden-Betreuung hat sich im Rahmen der Live-in Betreuung in der Schweiz weitgehend durchgesetzt. Allerdings erweckt er immer wieder einen falschen Eindruck, denn auch bei der Betreuung zu Hause gelten arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Das bedeutet: Betreuungspersonen stehen nicht rund um die Uhr im Einsatz, auch sie haben ein Recht auf Pausen und Erholungszeit.

Das Angebot von BK Betreuung Zuhause GmbH ist dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Personalverleih unterstellt. Dadurch bieten wir den Betreuungspersonen, unseren Arbeitnehmenden, eine valide Rechtsgrundlage.

Betreuungskosten

Zertifizierung und gesetzliche Bewilligungen

SQS-Zertifizierung

BK Betreuung Zuhause GmbH ist ein zertifiziertes Mitglied von swissstaffing und steht für höchste Qualitätsstandards im Personalverleih.

Gesetzliche Bewilligungen

BK Betreuung Zuhause GmbH verfügt über die Bewilligung zum Personalverleih vom Amt für Wirtschaft des Kanton Zürichs und die Bewilligung zum grenzüberschreitenden Personalverleih vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Diese können auf (www.avg-seco.admin.ch) eingesehen werden.

Rechtliches